Krankenhaus-Report 2024

Schwerpunkt: Strukturreform

Der Krankenhaus-Report, der jährlich als Buch und als Open-Access-Publikation erscheint, greift 2024 das Schwerpunktthema „Strukturreform“ auf.

Seit Jahren hat sich die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Krankenhaus-Landschaft in Deutschland verschärft. Benannt werden angebotsseitige Überkapazitäten, mangelnde Ambulantisierung, Qualitätsprobleme von Kleinststrukturen, regionale Sicherstellung und Fragen der Weiterentwicklung der Finanzierung. Die Politik hat sich in der aktuellen Legislaturperiode aufgemacht, eine Struktur- und Finanzierungsreform begleitet von einer Regierungskommission auf den Weg zu bringen. Der aktuelle Krankenhaus-Report 2024 liefert hierzu Analysen und zeigt Handlungsansätze auf.

Zusätzlich stellt er das Thema Nachhaltigkeit im Krankenhaus zur Diskussion. Aufgegriffen werden die Umweltauswirkungen des Krankenhaussektors, ökologische Nachhaltigkeit als Herausforderung für die Kliniken und Praxisbeispiele zum Klimaschutz.

Inhaltsverzeichnis

Teil I Schwerpunktthema: Ist-Analyse

Ausgangslage der Krankenhausplanung in den Bundesländern

Hanna Degen

Die Krankenhausplanung hat einen besonderen Stellenwert, da sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sichern soll. Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Krankenhausplanung liegt bei den Ländern, während der Bund nur begrenzte Befugnisse hat. Die Länder stellen die Krankenhauspläne nach unterschiedlichen Ansätzen auf. Eine Krankenhauszielplanung und eine Bedarfsanalyse müssen allerdings immer berücksichtigt werden. Die aktuelle Krankenhauslandschaft ist historisch gewachsen und variiert – wie die Krankenhausplanung selber – zwischen den Ländern. Erste Ideen zur Konsequenz für die Planung aufgrund der neuen Krankenhausreform lassen sich aus den Vorschlägen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ und durch das gemeinsame Eckpunktepapier von Bund und Ländern ableiten: Dabei sollen Leistungsgruppen (medizinische Cluster), die von Ländern und Bund bundeseinheitlich definiert werden sollen, den Krankenhäusern durch die Landesplanungsbehörden zugewiesen werden. Die konkrete Umsetzung und Auswirkungen auf die Krankenhausplanung bleiben allerdings noch offen und werden durch das geplante Gesetz zur Krankenhausversorgungs-Reform bestimmt, das Anfang 2024 erwartet wird. Nach Veröffentlichung des Gesetzes beginnt ein arbeitsintensiver Prozess für die Länder mit den Zuweisungen der Leistungsgruppen zu den Standorten des jeweiligen Bundeslandes.

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Der Krankenhausplan NRW 2022 - Einsichten und Missverständnisse

Ulrich Langenberg, Simon Loeser, Markus Wenning, Christian Köhne, Peter-Johann May, Sahra-Michelle Reinecke und Helmut Watzlawik

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat im Jahr 2022 einen Krankenhausplan vorgelegt, der auf eine Steuerung über Leistungsgruppen mit Strukturqualitätsanforderungen setzt. Der vorliegende Beitrag erläutert den Entstehungsprozess und wesentliche Merkmale dieses Krankenhausplans und setzt sie in Beziehung zur aktuellen Reformdebatte auf Bundesebene.Die teils als inkonsistent missverstandene Leistungsgruppensystematik des NRW-Plans beruht auf Einsichten aus den krankenhausplanerischen Erfahrungen der letzten zwei Jahrzehnte und auf einer Fokussierung auf die gewünschten Steuerungseffekte. Sie ist sowohl im Hinblick auf künftige Weiterentwicklungen als auch auf die Einführung einer Vorhaltevergütung anschlussfähig. Der neue NRW-Krankenhausplan bewährt sich bisher auch im „Praxistest“ der konkreten Umsetzung.

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Spitalplanung in der Schweiz: Impulse für die deutsche Krankenhausreform

Jonas Subelack, David Kuklinski, Justus Vogel und Alexander Geissler

In Deutschland wird aktuell eine Krankenhausreform diskutiert, die insbesondere den Planungsmechanismus mithilfe von Leistungsgruppen (LG) grundlegend ändern soll. Da die Schweiz bereits im Jahr 2012 einen derartigen Mechanismus erfolgreich eingeführt hat, können hiervon einige Impulse abgeleitet werden.

Der Beitrag widmet sich einerseits den zentralen Elementen der Spitalplanung (insb. Den Qualitätsvorgaben) und Fragen der Leistungsdifferenzierung auf Grundlage der Spitalplanungs- Leistungsgruppen (SPLG). Methodisch wurden hierfür die Schweizer Krankenhausfälle der Akutsomatik aus dem Jahr 2018/2019 sowie die Kenndaten Akutsomatik und die Spitalliste des Kantons Zürich analysiert. Diese Fälle wurden algorithmisch (via ICD-/CHOP Codes) den einzelnen LG zugeordnet. Zudem wurden die Leistungsdifferenzierung der Krankenhäuser sowie der Ressourceneinsatz auf Spital- und Leistungsgruppenebene im Kanton Zürich analysiert.

Es zeigt sich, dass schweizweit 60% der Fälle spezifischen LG zugeordnet werden und die restlichen 40% auf die LG Basispaket (BP) entfallen. Der Vergleich zwischen dem ländlichen Kanton Graubünden (49% BP) und dem urbanen Kanton Zürich (33% BP) zeigt eine Zentralisierung von komplexen und spezialisierteren Leistungen. Die Analyse der Leistungsaufträge und Fallzahlen im Kanton Zürich zeigt, dass die Anzahl der Leistungsaufträge mit zunehmender Komplexität sinkt und eine Spezialisierung der Spitäler zu erkennen ist. Die Betrachtung des Ressourceneinsatzes auf Spitalebene zeigt teilweise eine große Streuung (> 2 Case-Mix-Punkte) für basale und auch spezifische LG.

Insgesamt lässt sich ableiten, dass Krankenhausplanung und -finanzierung gemeinsam gedacht werden sollten. In der Schweiz tragen die Kantone 55% der Kosten eines jeden Krankenhausfalls, was zu einem hohen Interesse an bedarfsorientierten und wirtschaftlichen Krankenhausstrukturen seitens der Kantone führt. Auch sollte die Vereinbarkeit von LG und DRGs kritisch betrachtet werden, da innerhalb einer LG eine große Variation der Kostengewichte zwischen den Krankenhäusern zu beobachten ist. Wichtig ist auch, dass der Aufbau und die Entwicklung der LG vollständig auf Diagnose- und Prozedurencodes basiert. Bezüglich der Leistungsdifferenzierung sollte das NRW-Modell in Leistungsbereichen mit unzureichender Differenzierung um weitere LG erweitert werden.

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Krankenhausreform: Warum Level und gut definierte Leistungsgruppen essentiell sind

Reinhard Busse und Christian Karagiannidis

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hatte einen Reformvorschlag vorgelegt, das aus den drei Kernelementen (1) Einteilung der Krankenhäuser in bundeseinheitliche Versorgungsstufen (Level), (2) Gliederung der Krankenhausleistungen in Leistungsgruppen mit definierten Qualitätsanforderungen und (3) Änderung der Krankenhausvergütung in ein 2-Säulen-Modell durch Hinzufügen einer Vorhaltefinanzierung. In den Bund-Länder-Verhandlungen dazu sind wesentliche Komponenten davon weggefallen (die Level) oder deutlich verändert (die Leistungsgruppen). Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Konsequenzen dies hat und wie die Empirie zur Verteilung der Leistungen auf Krankenhausstufen den ursprünglichen Vorschlag stützt.

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Teil II Elemente der (Neu-)Strukturierung

Neugestaltung der deutschen Krankenhauslandschaft

Alexander Geissler, Franz Krause und Wulf-Dietrich Leber

Gesundheitsökonomische Beiträge zur Konzeption einer bedarfsnotwendigen, effizienten und qualitätsorientierten Krankenhauslandschaft sind rar. Ursächlich dafür ist die Tatsache, dass stationäre Versorgung zunehmend das Ergebnis eines (ungeplanten) Marktprozesses und zudem im Kompetenzbereich der Bundesländer verortet ist. Durch den Planungsprozess in Nordrhein-Westfalen und durch die Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (Dezember 2022) ist inzwischen eine bundespolitische Debatte entstanden, zu der dieser Artikel einen Beitrag liefern soll.

Zunächst werden mögliche Bausteine einer leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierten Krankenhausplanung erörtert – mit einem Schwerpunkt auf Leistungsgruppen. Es schließt sich die noch wenig diskutierte Auswahlentscheidung bei Überversorgung an. Eine Reihe von Instrumenten zeigt, dass bereits heute bundesweit einheitliche Kriterien für Auswahlentscheidungen funktionieren (Sicherstellung und Förderung ländlicher Krankenhäuser, Strukturfonds, IT-Fördergelder nach KHZG, Notfallstufen).

In weiteren empiriebasierten Abschnitten werden die Folgen der bundeseinheitlichen Regulierung der Krankenhauslandschaft dargestellt. Es wird empfohlen, die Notaufnahme nicht auf Häuser mit erweiterter und umfassender Notfallversorgung zu beschränken. Nach einem umfassenderen Modell für „versorgungsrelevante“ Krankenhäuser ergeben sich insgesamt 1.247 Krankenhäuser. Mit Bezug zur Neugestaltung der Notaufnahme werden in einer Erreichbarkeitsanalyse die Standorte für integrierte Notfallzentren ermittelt. Nicht zuletzt aufgrund der Notwendigkeit gerichtsfester Auswahlentscheidungen wird empfohlen, den Weg bundesweiter Kriterien für die Krankenhausplanung algorithmengetrieben fortzusetzen.

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Qualitätskriterien für Leistungsgruppen

Jürgen Malzahn, Marjana Mai, Jochen Schmitt und Simone Wesselmann

Der Beitrag skizziert die Bedeutung von Qualität für das Gesundheitswesen mit besonderem Fokus auf die Krankenhausstrukturplanung. Dabei wird von den Makroebenen – unter der Beachtung der Perspektive der Beitragszahlenden – bis zur konkreten Implementierung von Qualitätskriterien eine Einordung im Hinblick auf die derzeit geplante Krankenhausreform vorgenommen. Seit vielen Jahren ist empirisch unstrittig, dass Deutschland im internationalen Vergleich hohe Kosten bei eher durchschnittlichem Outcome im Gesundheitswesen verzeichnet. Aufgrund des demographischen Wandels und der ökonomischen Herausforderungen durch Krisen muss das Gesundheitswesen effizienter und resilienter werden. Das bedeutet, dessen Leistungsfähigkeit durch gezielteren Personaleinsatz und mit geringeren zur Verfügung stehenden Ressourcen zu erhalten bzw. auszubauen. Die Fachliteratur zeigt, dass eine Ausrichtung an patientenrelevanten Qualitätsaspekten zu einer Verbesserung der Behandlungsergebnisse führt.

Bei der Krankenhausplanung gilt es zu unterscheiden zwischen Leistungen für weniger komplexe Erkrankungen bzw. Notfälle, die wohnortnah vorgehalten werden sollten, und komplexeren Leistungen, für die klare wissenschaftliche Belege vorliegen, dass die Berücksichtigung von Qualität und Fallzahl für das Behandlungsergebnis wichtiger sind als die Erreichbarkeit. Diese Leistungen sollten stärker zentralisiert und der Zugang regional gesteuert werden.

Das heißt, dass umfangreiche Veränderungen notwendig sind, denn so eine systematische Planung ist im deutschen Gesundheitswesen aktuell nicht zu erkennen. Veränderungen können zufallsgesteuert erfolgen, wenn grundlegende Reformen unterbleiben, oder entlang qualitativer Vorgaben, die dann als Leitmotiv für eine Neuausrichtung der Strukturen dienen. Für die konkrete Umsetzung eines qualitätsbasierten Prozesses bedarf es weiterer gesetzlicher Anpassungen, um die Prozesse effizient und möglichst bürokratiearm zu gestalten.

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Qualitätsdaten für die Krankenhausplanung

Dagmar Drogan und Christian Günster

Für die geplante Krankenhausreform zur „Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ und das begleitende Krankenhaus- Transparenzgesetz ist die Verfügbarkeit und Darstellung geeigneter Qualitätsinformationen essentiell. Der Gesetzgeber zielt neben der Sicherstellung einer finanzierbaren Versorgung darauf ab, die Versorgungsqualität in der Krankenhausplanung der Länder ausreichend zu verankern und Patientinnen und Patienten, wie generell die Bevölkerung insgesamt, zu relevanten Qualitätsunterschieden ausreichend zu informieren. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht, dass evidenzbasierte Informationen, die Qualitätstransparenz schaffen, breit vorhanden sind. Für viele häufige oder komplexe stationäre Behandlungsanlässe existieren seit Jahren aussagekräftige Daten zur Behandlungsqualität der Kliniken. Der Beitrag gibt zum einen einen Überblick über diese Datenbestände, ihren Umfang und Informationsgehalt. Zum anderen wird für Herzinfarkt, Brustkrebs, Knie-Endoprothetik und Ösophagus- und Pankreaschirurgie beispielhaft aufgezeigt, welche Qualitätsaussagen sich aus den bestehenden Daten ableiten lassen und dass es in diesen Versorgungsbereichen persistierende Qualitätsprobleme gibt, die mit einer fehlenden Spezialisierung und Zentralisierung zusammenhängen.

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Ausgestaltung der Vorhalte- und Leistungsvergütung

Robert Messerle und Jonas Schreyögg

Die aktuell geplante Krankenhausreform mit der Einführung pauschalierender Vergütungselemente für Vorhaltekosten soll dazu dienen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Behandlungsqualität zu steigern und zur Entbürokratisierung beizutragen. Ob solche weitreichenden Verbesserungen erreicht werden können, wird auch von der Ausgestaltung im Detail abhängen. Weitere, seit Jahren vorliegende Vorschläge zur Behebung der Fehlanreize der Krankenhausvergütung, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen könnten, werden in der aktuellen Diskussion kaum berücksichtigt. In diesem Beitrag werden daher zunächst Vorschläge zu einzelnen Aspekten der Vorhaltevergütung entwickelt. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob eine pauschale Vorhaltevergütung für alle Leistungsbereiche sinnvoll ist und in welcher Höhe sie erfolgen sollte. Darüber hinaus wird ein Überblick über die zahlreichen weiteren Reformbaustellen und Lösungsansätze gegeben. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Einführung einer pauschalen Vorhaltevergütung gezielt ausgestaltet werden muss, um neue Fehlanreize zu vermeiden, und zwingend von weiteren strukturellen Veränderungen begleitet werden sollte.

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Herausforderungen einer Neustrukturierung aus Krankenhaussicht

Christoph Heller

Exogene Schocks stellen auch die deutschen Krankenhäuser vor immense Herausforderungen. Eine angekündigte Reform des Finanzierungssystems auf Bundesebene in Kombination mit angestoßenen Prozessen der Krankenhausplanung in einzelnen Bundesländern stellen komplexe Rahmenbedingungen für eine Neustrukturierung der Krankenhäuser dar. In diesem Beitrag wird anhand des 8-Stufen-Modells nach Kotter aufgezeigt, wie ausgewählte endogene und exogene Faktoren Einfluss auf Veränderungsprozesse nehmen können. Ferner wird anhand eines abstrakten Praxisbeispiels beleuchtet, welche Schritte in der Praxis unternommen werden können, um Veränderungsprozesse strukturiert voranzubringen.

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Sektorenübergreifende Planung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen

Theresa Hüer, Anke Walendzik, Adam Pilny, Florian Buchner, Lara Kleinschmidt, Boris Augurzky und Jürgen Wasem

Eine stärkere Ambulantisierung der Versorgung wird politisch angestrebt. In der Konsequenz werden Leistungsbereiche zukünftig zunehmend „sektorenübergreifend“ sowohl von Krankenhäusern als auch von Vertragsärzten und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erbracht. Damit stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Anpassungen der ambulanten ertragsärztlichen Bedarfsplanung und der Krankenhausplanung sowie nach einer möglichen eigenen „sektorenübergreifenden“ Versorgungsplanung. Die Autoren dieses Beitrag schlagen dazu ein mehrschrittiges Modell vor. Eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses soll zunächst die Grundlage für die sektorenübergreifende Versorgungsplanung legen. Dazu sind unter anderem die bedarfsgerechte Gesamtmenge ambulant und stationär erbringbarer Leistungen sowie der angestrebte Ambulantisierungsgrad in zu definierenden Leistungssegmenten festzulegen. Der Vorschlag identifiziert zwei Varianten einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung: Eine Variante erweitert den Umfang der ambulanten Bedarfsplanung, indem Leistungen aus dem sektorenübergreifenden Leistungsbereich in das bisher mit der ambulanten Bedarfsplanung beplante Leistungsvolumen überführt& werden. Die andere Variante ist ein Ausschreibungsmodell, bei dem die ermittelten Bedarfe in einer Region zu passenden Leistungspakete gebündelt und zu festen Preisen ausgeschrieben werden. Dabei sind die beiden Varianten nicht gleichermaßen für alle Leistungsbereiche geeignet, sodass sie – in einer dritten Ausgestaltungsüberlegung parallel in unterschiedlichen Leistungssegmenten zum Einsatz kommen sollten. Das vorgeschlagene Model bedarf umfassender konzeptioneller Vorarbeiten.

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Reform der Notfallversorgung und des Rettungswesens

Elke Berger, Hendrikje Rödiger und Reinhard Busse

Entlang des Versorgungspfads gibt der Beitrag zunächst einen Überblick über den Reformbedarf in der Notfallversorgung und dem Rettungswesen. Darauf aufbauend werden internationale Entwicklungen und Studienergebnisse skizziert und aufgezeigt, welche Lösungen in anderen Ländern zum Einsatz kommen, um diesen Problemen zu begegnen. Anschließend werden die Kernelemente der Reformempfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung im Hinblick auf die Notfallversorgung dargestellt und im Kontext internationaler Impulse und projektbasierter Erfahrungen aus Deutschland diskutiert. Abschließend werden die Ergebnisse und Schlussfolgerungen vor dem Hintergrund des aktuellen Stands der Notfallreform zusammengefasst und diskutiert.

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Teil III Ambulantisierung

Entwicklung der Ambulantisierung

Hanna Tillmanns und Dörte Jäckel

Ambulante Operationen können in Deutschland sowohl von Vertragsärztinnen und -ärzten als auch durch Krankenhäuser durchgeführt werden. Internationale Vergleiche zeigen, dass deutlich mehr Fälle ambulant erbracht werden können. Hinzu kommen die sinkenden personellen und finanziellen Ressourcen, die bedarfsgerecht eingesetzt werden müssen und so unnötige vollstationäre Behandlungen vermeiden. Gleichwohl haben sich die Fallzahlen im Bereich des ambulanten Operierens in über einem Jahrzehnt kaum verändert. Dieser Beitrag ermittelt auf Basis der Abrechnungsdaten von AOK-Versicherten, welche Leistungen ein Potenzial zur Ambulantisierung aufweisen und wie sich der Grad der Ambulantisierung über einen Zeitraum von zwölf Jahren verändert hat. Bei der Ermittlung ambulantisierbarer Fälle werden unterschiedliche, aktuell diskutierte Methoden angewandt. Die Ergebnisse werden sowohl regionalisiert als auch leistungsspezifisch diskutiert. Es zeigt sich ein geringfügiger Rückgang des Ambulantisierungsgrades auf Bundesebene, welcher auf weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf zur Förderung der Ambulatisierung hinweist.

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Sektorengleiche Vergütungsmodelle zur Ambulantisierung der Versorgung

Silke Arnegger, Jana Hagenlocher, Ariane Herberg und Burkhard Lembeck

Die sektorengleiche Versorgung in Deutschland hat trotz langjähriger Diskussionen und Gutachten zur Erweiterung des ambulanten Operierens sowie Krankenhausreformen keine substantielleVeränderung erfahren. Dies steht imWiderspruch zu den international vergleichbaren medizinischen Möglichkeiten, verwehrt Patientinnen und Patienten eine Behandlungsqualität nach Status Quo und verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V. In den Jahren 2022 und 2023 hat die Thematik wieder verstärkte Aufmerksamkeit der politischen Akteure und Entscheidungsträger im Gesundheitssektor erlangt, insbesondere im Zusammenhang mit der anvisierten Umsetzung einer sektorengleichen Pauschale gemäß § 115f SGB V sowie der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs zu jenem Anliegen. Dennoch bleibt die Frage nach den potenziellen Auswirkungen und Veränderungen, die sich aus diesen Maßnahmen ergeben könnten, weiterhin Gegenstand der Diskussion. Das in diesem Beitrag thematisierte Wiesbadener Modell zur sektorengleichen Versorgung und Vergütung zeigt auf, wie eine umfassende Veränderung implementiert werden könnte, welche Leistungen sich initial hierfür eignen und welche konkreten Versorgungspotenziale sich daraus ergeben.

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Tagesstationäre Behandlung: Innovation oder Irrweg?

Jürgen Malzahn und Lokiev Stoof

Der Beitrag befasst sich mit der im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes Ende 2022 eingeführten tagesstationären Behandlung, die sich einreiht in eine bereits bestehende Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten im Krankenhaus, die keiner Übernachtung der Patienten und Patientinnen bedürfen. Es wird ein Überblick über die formalen Voraussetzungen, die Vergütung, medizinische und klinische Aspekte sowie die Patientenperspektive gegeben und eine rechtliche Abgrenzung zu anderen im Krankenhaus möglichen Behandlungsformen erörtert, die neben der tagesstationären Behandlung bestehen und ebenfalls keine Übernachtung erfordern. Das Zwischenfazit kommt zu dem Ergebnis, dass die tagesstationäre Behandlung in ihrer bestehenden Form nicht die mit ihr verbundenen Ziele erreichen kann und deswegen einer Weiterentwicklung bedarf. Im Folgenden werden Entwicklungsperspektiven dargestellt, die eine Komplexitätsreduzierung im Bereich der Vergütung ambulant im Krankenhaus erbrachter Leistungen sowie einen effizienteren Einsatz pflegerischer und auch apparativer Ressourcen zum Nutzen der Patienten und Patientinnen mit sich bringen. Dabei wird auch eine Möglichkeit beschrieben, die tagesstationäre Behandlung für den vertragsärztlichen Sektor zu öffnen, um eine sektorenunabhängige Versorgung von Patientinnen und Patienten auf Grundlage gleicher Vergütungsstrukturen bei sektorenübergreifender Versorgungsplanung zu ermöglichen.

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Operative Umsetzung der ambulanten, stationsersetzenden Versorgung im Krankenhaus

Georg Spinner, Joanina Kaiss, Christina Hagemeier, Monika Katholing und Carsten Schäfer

Im Rahmen einer Studie im Auftrag der Rhön Stiftung Eugen und Ingeborg Münch wurde untersucht, wie sich die ambulante Versorgung in Krankenhäusern derzeit darstellt und wie sich Krankenhäuser in Zukunft aufstellen müssen, um die ambulante Leistungserbringung kostendeckend zu gestalten und die Ambulantisierung voranzutreiben. Die zentralen Ergebnisse sind in diesem Beitrag zusammengefasst. Dabei sollen Antworten auf die Frage geliefert werden, wie die operative Umsetzung der ambulanten, stationsersetzenden Versorgung in Krankenhäusern in Bezug auf Infrastruktur, Organisation, Prozesse sowie Personaleinsatz gelingen kann, basierend auf der Annahme, dass für die ambulante Leistungserbringung derzeit kaum passende Strukturen und Prozesse existieren. Zur Beantwortung dieser Frage wurde anhand von zwei Beispielhäusern eine Ambulanzkostenrechnung auf Basis einer Vollkostenrechnung durchgeführt und die Auswirkungen der Umsetzung des ambulanten Potenzials auf die Deckungsbeiträge definierter Fachabteilungen analysiert. Die Ergebnisse wurden in Expertengesprächen validiert und ergänzt. Die Studie identifiziert sechs Handlungsfelder und zeigt die Schrittfolge für die Umsetzung der Ambulantisierung auf. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass neben Änderungen in der Vergütung eine grundlegende Überarbeitung des ambulanten Geschäftsmodells in Krankenhäusern unerlässlich ist, um die ambulante stationsersetzende Versorgung erfolgreich voranzubringen.

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Qualitätskriterien im Kontext einer Ambulantisierung

Max Geraedts

Bei einer Ambulantisierung vormals stationär erbrachter Leistungen rechnet man vor allem mit einer Kostenreduktion. Diese Reduktion sollte jedoch nicht mit einer Qualitätsminderung bis hin zur Gefährdung der Patientensicherheit einhergehen. Deshalb muss die Qualität der ambulantisierten Versorgung kontinuierlich überwacht werden. Dazu dient ein Qualitätsmonitoring, das auf Qualitätsindikatoren beruht, die wiederum wesentliche Qualitätskriterien operationalisieren. Diese Kriterien berücksichtigen typischerweise die Effektivität, Patientenzentrierung, Sicherheit und Gerechtigkeit der Versorgung. Qualitätsindikatoren, die den Erfüllungsgrad der Kriterien bewerten, können aus der Literatur abgeleitet oder de novo formuliert werden. Letztlich muss damit bewertet werden, ob die zur Durchführung der ambulantisierten Behandlung essenziellen personellen und sachlichen Strukturen vorgehalten werden, die Behandlung selbst fachgerecht indiziert und durchgeführt wird und die klinischen sowie von Patientinnen und Patienten berichteten Ergebnisse und Behandlungserfahrungen positiv und ohne Sicherheitsgefährdung ausfallen.

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Teil IV Nachhaltigkeit

Umweltauswirkungen des Gesundheitssektors

Claudia Quitmann, Mattis Keil, Alina Herrmann, Robert Schulz und Peter-Paul Pichlerr

Die Gesundheit der Umwelt und der Menschheit sind untrennbar miteinander verknüpft. Klimawandel und Umweltverschmutzungen wirken sich negativ auf Gesundheit aus und der Gesundheitssektor hat die Aufgabe, dies abzufangen. Gleichzeitig hat der Gesundheitssektor selbst diverse Auswirkungen auf die Umwelt. Dazu zählen unter anderem die Freisetzung von Treibhausgasemissionen, Feinstaub und Luftschadstoffen, aber auch reaktiver Stickstoff und Arzneimittelrückstände im Wasser sowie der Verbrauch knappenWassers. Diese Umweltauswirkungen entstehen einerseits direkt durch die Aktivitäten von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen oder durch deren Abfälle. Andererseits entstehen sie indirekt entlang internationaler Lieferketten von z. B. Medizinprodukten und Medikamenten. Während die Wissensbasis zu Treibhausgasemissionen durch den Gesundheitssektor langsam wächst, ist zu anderen Umweltauswirkungen immer noch sehr wenig bekannt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellenWissensstand und diskutiert deren Auswirkungen für die medizinische Versorgung.

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Ökologische Nachhaltigkeit als Herausforderung für die Krankenhäuser

Julia Oswald und Nikola Blase

Der anthropogene Klimawandel tangiert die Krankenhäuser in besonderer Weise. Einerseits ist von einer erhöhten Krankenheitslast nahezu aller Fachdisziplinen der Medizin auszugehen. Andererseits müssen Kliniken auch unter herausfordernden Wetterereignissen in Folge der globalen Erwärmung die medizinische Versorgung sicherstellen. Sie hinterlassen rund um die Prozesse der Leistungserbringung jedoch selber einen beachtlichen CO2- Fußabdruck, so dass eine umweltverträgliche Ausrichtung zur Erreichung der Klimaschutzziele zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Dabei stellt die Umsetzung von Maßnahmen hin zu mehr (ökologischer) Nachhaltigkeit die Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Der Beitrag beleuchtet einerseits die sich ändernden Rahmenbedingungen, auf die sich die Krankenhäuser in Folge des Klimawandels einstellen müssen. Andererseits werden mögliche Handlungsfelder für mehr Umweltverträglichkeit der Krankenhäuser aufgezeigt und entsprechende Anforderungen an ein nachhaltigkeitsorientiertes Management ausgeführt, mit dem Ziel, durch mehr ökologische Nachhaltigkeit die klimatischen Entwicklungen abzuschwächen.

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Klimaschutz in Kliniken: Praxisbeispiele für Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen

Annegret Dickhoff und Christian Dreißigacker

Wie gelingt es deutschen Kliniken, sich zu Green Hospitals umzugestalten? Welche Strategien sind hierbei nötig und wie werden Klimaschutzmaßnahmen geplant und umgesetzt, um die hohen Treibhausgas (THG)-Emissionender Gesundheitseinrichtungen zu senken? Antworten zu diesen Fragen finden sich in verschiedenenProjekten und Initiativen. Die bereitsexistierenden Praxisbeispiele zeigen, woGesundheitseinrichtungen gering-investiv bzw. investiv agieren können oder müssen und wo low-hanging fruit zu finden sind. Zudem wirdbeschrieben, wie hilfreich der Austausch und die Kommunikation für den Erfolg von nachhaltigen Maßnahmen sein können.

Einrichtungen erhalten einen Überblick zur Vorgehensweise auf dem Weg zu einem Green Hospital. Sie können mithilfe verschiedener Handlungsfelder erste Ideen entwickeln sowie die eigene Planung und Umsetzung weiter ausbauen. Die Beschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie der BG Kliniken gGmbH ergänzt die Darstellung von Maßnahmen. Schließlich wird erläutert, welcher Bedarf zur Realisierung von Green Hospitals in Deutschland weiterhin besteht.

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Teil V Krankenhauspolitische Chronik

Krankenhauspolitische Chronik

Dirk Bürger und Martina Purwins

Der Deutsche Bundestag, dessen Abgeordnete im Ausschuss für Gesundheit, das Bundesgesundheitsministerium, die Landesgesundheitsminister und der Bundesrat setzen jährlich neben den gesundheits- auch die krankenhauspolitischen Rahmenbedingungen. Benannte Expertenbeiräte der Bundesregierung, die Gesundheitsexperten der Parteien, diverse Verbände, die (Sozial-)Gerichtsbarkeit und Bundesbehörden sowie politiknahe und wissenschaftliche Institute prägen dabei die öffentliche Diskussion um diese Regelungen. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene nutzen die ihnen übertragenen Aufgaben zur vertraglichen Gestaltung, um die medizinische und pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern anhand der aktuellen Anforderungen weiterzuentwickeln. Die „Krankenhauspolitische Chronik“ liefert eine Übersicht über alle wesentlichen Entscheidungen der Akteure der deutschen Gesundheits- und Krankenhauspolitik und informiert über die Aktivitäten in den vergangenen zwölf Monaten.

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Teil VI Daten und Analysen

Statistische Krankenhausdaten: Grunddaten der Krankenhäuser 2022

Ute Bölt

Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse der Krankenhausstatistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2022 zusammen. Er gibt einen Überblick über die sachlichen und personellen Ressourcen (z. B. Betten, Fachabteilungen, Personal) sowie die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (Patientenbewegungen). Die Krankenhausstatistik ist eine seit 1991 bundeseinheitlich durchgeführte jährliche Vollerhebung. Auskunftspflichtig sind die Träger der Krankenhäuser.

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Statistische Krankenhausdaten: Diagnosedaten der Krankenhäuser 2022

Torsten Schelhase

Die Diagnosen der Krankenhauspatienten bilden das gesamte vollstationäre Geschehen in den deutschen Krankenhäusern ab.Dieser Beitrag beschreibt die Ergebnisse der Diagnosedaten der Krankenhauspatienten für das Jahr 2022. Diese amtliche Statistik wird seit 1993 jährlich als Vollerhebung durchgeführt, alle Krankenhäuser in Deutschland sind auskunftspflichtig. Erfasst werden alle Patienten, die im Berichtsjahr aus der vollstationären Behandlung eines Krankenhauses entlassen werden. Im Jahr 2022 waren es mehr als 17 Mio. Patienten, damit ist die Fallzahl im Vorjahresvergleich leicht angestiegen.

Die Ergebnisse der Diagnosen werden nach wichtigen Indikatoren wie Hauptdiagnosen, Alter, Geschlecht und Verweildauer dargestellt. Aufgrund geschlechts- und altersspezifischer Morbiditätshäufigkeiten werden die Ergebnisse teilweise standardisiert und so um den demographischen Effekt bereinigt. Dadurch sind bevölkerungsunabhängige Aussagen möglich.

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